Kinderkrankengeld
Pflegen Sie Ihr krankes Kind Zuhause und können deshalb nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Damit Sie Ihr Kinderkrankengeld von der BKK firmus schnell erhalten, übermitteln Sie uns einfach die ausgefüllte ärztliche Bescheinigung
Und so geht’s:
- Als Dateiformat wählen Sie bitte JPG, PNG, oder GIF mit einer maximalen Dateigröße von 4 MB.
- Bitte achten Sie darauf, hier nur die ärztliche Bescheinigung für Kinderkrankengeld hochzuladen. Für alles Weitere nutzen Sie bitte das entsprechende Modul oder die Upload-Funktion in Ihrem Postfach hier in der Online-Geschäftsstelle.
Für die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind pflichtversicherter Arbeitnehmer
- Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre und benötigt aufgrund einer Erkrankung die Betreuung, Pflege oder Beaufsichtigung durch ein Elternteil.
- Ihr Kind ist bei der BKK firmus oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert.
- Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung nicht übernehmen.
- Sie erhalten kein Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber wegen unbezahlter Freistellung von der Arbeit.